Aktuelles
Entweichung aus dem Maßregelvollzug
Die Klinik für Forensische Psychiatrie am Sächsischen Krankenhaus Rodewisch ist laut Festlegung des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz verantwortlich für vorläufige Unterbringungen gemäß § 126 a StPO und für den Vollzug der Maßregel gemäß § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) sowie Kriseninterventionen gemäß § 67 h StGB für die beiden Landgerichtsbezirke Chemnitz und Zwickau. Untergebracht werden Patienten, die erhebliche Straftaten begangen haben, aber infolge einer psychischen Krankheit vermindert schuldfähig oder schuldunfähig waren.
Am vergangenen Mittwoch kam es zur Entweichung eines Patienten des Maßregelvollzuges, während er sich mit einer Pflegerin auf einem genehmigten Stadtgang befand. Unmittelbar nachdem dies bekannt wurde, haben die Mitarbeiter des Krankenhauses alle erforderlichen Maßnahmen, u. a. die Meldung an die zuständige Polizeidienststelle und das Staatsministerium, ergriffen. Den polizeilichen Einsatzkräften gelang es wenig später, den Täter in einem Wald ausfindig zu machen. Er wurde zurück in den Maßregelvollzug überstellt. Zu den konkreten Umständen laufen Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Die Gewährung von kleinschrittigen Lockerungsstufen beim Ausgang für Patienten setzt eine jahrelange Therapie voraus und wird jeweils ausführlich im multiprofessionellen Team von Therapeuten, Pflegekräften und externen Sachverständigen abgewogen und beschlossen.
Hinweis für Redaktionen
Weitere Auskünfte erteilt der Pressesprecher des
Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz:
Herr Ralph Schreiber
Tel.: 0351/5 64 56 15
09.01.2013