Aktuelles
"Hinsehen - Erkennen - Handeln" - Kinderschutz im Sächsischen Krankenhaus
Anfang 2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, welches das Wohl von Kindern und Jugendlichen besser schützen und insbesondere Prävention und Intervention im Kinderschutz voranbringen soll. So gründete z.B. der Vogtlandkreis das Netzwerk Kinderschutz/Frühe Hilfen, welches im Rahmen des Projektes "Gemeinsam Hand in Hand" seit 2011 flächendeckend Familien mit Neugeborenen aufsucht.
In den letzten Jahren hat sich aber auch überregional in Sachsen unter Federführung des Universitätsklinikums Dresden ein Kinderschutznetzwerk gebildet, welches gleichermaßen Kliniken, niedergelassene Ärzte und die Jugendämter in ihrer Arbeit unterstützen soll und z.B. für standardisierte Dokumentationen und einheitliche Verfahrensweisen bei Vorliegen oder bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung wirbt.
Langfristig sollen mit diesem Projekt vorrangig die niedergelassenen Kinderärzte erreicht werden, da diese in den ersten drei Lebensjahren der betroffenen Kinder oft die einzige regelmäßig kontaktierte Berufsgruppe sind, die Misshandlungen, Missbrauch oder Vernachlässigung bei Kindern feststellt.
Auch das Sächsische Krankenhaus nimmt an diesem sächsischen Modellprojekt für Kinderschutz im Gesundheitswesen mit dem Namen "Hinsehen - Erkennen - Handeln" teil. Im Mittelpunkt steht dabei eine bessere Kommunikation mit Jugendämtern, aber auch schnelleres Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Es sollen darüber hinaus auch Koordinierungsaufgaben im regionalen Kinderschutz übernommen oder z.B. eine beratende Funktion für z.B. niedergelassene Kollegen erfüllt werden. Das Sächsische Krankenhaus kooperiert innerhalb des Projektes eng mit dem Klinikum Obergöltzsch.
Dr. Wolfgang Liskowsky, Ansprechpartner für das Projekt in unserem Hause und Arzt in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, erläutert die Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall in unserer Klinik: "Fälle von akuten Kindeswohlgefährdungen, bei denen unmittelbare Gewalt vorausging, sehen wir in unserer Klinik im Prinzip nicht. Wenn dennoch ein Verdacht bestehen würde, indem z.B. typische Misshandlungsspuren am Körper des Kindes oder des Jugendlichen zu finden sind, würde sofort eine Überweisung in das Klinikum Obergöltzsch zur Notfalldiagnostik erfolgen. In unserer Arbeit haben wir jedoch mit Fällen zu tun, bei denen sich, teils zu Beginn, oft jedoch erst im Verlauf der Behandlung eine latente Kindeswohlgefährdung (z.B. aufgrund einer emotionalen Vernachlässigung) feststellen lässt. Auch bisher wurde dann versucht, eine hohe Kooperationsbereitschaft der Eltern zu erreichen und es wurde selbstverständlich auch mit dem zuständigen Jugendamt zusammengearbeitet. Nun wurde jedoch im Rahmen des Projektes durch die Koordinatoren aus Dresden für derartige Fälle eine so genannte "Rote Mappe" erstellt. Diese enthält u.a. einen standardisierten Faxmeldebogen, welcher zu einer schnellen und sicheren Weiterleitung von Informationen an die Jugendämtergenutzt werden kann. Man findet darin die Kontaktdaten der wichtigsten am Kinderschutz regional Beteiligten sowie auch Handlungsempfehlungen, wie z.B. in der Klinik mit einem Verdachtsfall umgegangen werden sollte."
Dank dieses Maßnahmenplans kann künftig noch schneller im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung gehandelt werden. In jeder Phase werden dabei die Eltern intensiv einbezogen.
mr
Bildquelle: polizei-beratung.de
25.06.2013