Informationen für Rehabilitanden
Informationspflichten gegenüber Rehabilitanden auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen Ihrer Rehabilitation ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl innerhalb unseres der Rehaklinik als auch im Zusammenspiel mit weiteren, an Ihrer Behandlung beteiligten Personen/Institutionen des Gesundheitswesens nicht leicht zu überblicken sind, haben wir für Sie die nachfolgenden Informationen zusammengestellt:
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stelle ist
die Rehabilitation für Suchtkranke des Sächsischen Krankenhauses Rodewisch
Bahnhofstraße 1
08228 Rodewisch
Telefon: .: +49 (3744) 366 5533
Fax: +49 (3744) 366 1199
eMail: Annekatrin.Lorenz@skhro.sms.sachsen.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Sächsisches Krankenhaus Rodewisch
Datenschutzbeauftragter
Bahnhofstraße 1
08228 Rodewisch
Telefon: .: +49 (3744) 366 1251
Fax: +49 (3744) 366 1199
eMail: datenschutzbeauftragter@skhro.sms.sachsen.de.
Zwecke, für die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden
Zur Durchführung Ihrer Behandlung in der Rehabilitation für Suchtkranke (im Folgenden: Rehaklinik) werden Daten über Ihre Person, Ihren sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, erfasst, gespeichert, verarbeitet, abgefragt, genutzt, übermittelt usw. Insgesamt spricht man von der „Verarbeitung“ Ihrer Daten. Dieser Begriff der „Verarbeitung“ bildet den Oberbegriff über alle diese Tätigkeiten. Die Verarbeitung von Daten von Rehabilitanden ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt oder Sie hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben.
Für die Durchführung der Reha-Leistung notwendig sind dabei insbesondere Verarbeitungen Ihrer Daten aus präventiven, diagnostischen, therapeutischen, kurativen und auch nachsorgenden Gründen. Ebenso erfolgen Verarbeitungen – im Sinn einer bestmöglichen Versorgung – im Hinblick auf interdisziplinäre Konferenzen zur Analyse und Erörterung von Diagnostik und Therapie, zur Vor-, Mit-, Weiterversorgung bzgl. Diagnostik, Therapie, Befunden sowie Krankheits-/Vitalstatus. Daneben werden Arztbriefe/Berichte geschrieben und es erfolgen Verarbeitungen aus Qualitätssicherungsgründen, zum Erkennen und Bekämpfen von Krankenhausinfektionen sowie zur seelsorgerischen und sozialen Betreuung und ggfls. zum Entlassmanagement.
Neben diesen Verarbeitungen bedarf es auch einer verwaltungsmäßigen Abwicklung Ihrer Reha-Maßnahme Dies bedingt im Wesentlichen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Abrechnung der Reha-Maßnahme, aus Gründen des Controllings/der Rechnungsprüfung, zur Geltendmachung, Ausübung sowie Verteidigung von Rechtsansprüchen, usw. Ferner erfolgen Datenverarbeitungen zu Zwecken der Ausbildung, der Fortbildung und Weiterbildung von Ärzten und von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens, ggfls. zur Forschung oder zur gesetzlich vorgesehenen Meldepflichten (z.B. an die Polizei aufgrund des Bundesmeldegesetzes, an staatliche Gesundheitsämter aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, an Krebsregister) sowie nicht zuletzt aus Gründen der Betreuung und Wartung von IT-Systemen und Anwendungen sowie von medizintechnischen Geräten.
Die Videoüberwachungsanlagen (z.B. in den Einfahrtsbereichen) dienen maßgeblich der Wahrnehmung des Hausrechtes.
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Zur Durchführung Ihrer Behandlung in der Rehaklinik werden personenbezogene Daten in Form von Verwaltungsdaten (z.B. Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten) sowie notwendige medizinische Daten (z.B. Diagnosen, Befunde, Therapien) verarbeitet. Auch Daten zu eventuellen Begleitpersonen, Angehörigen oder zu Ihren behandelnden Ärzten werden gespeichert.
Von wem erhalten wir Ihre Daten?
Die entsprechenden Daten erheben wir grundsätzlich – sofern möglich – bei Ihnen selbst und/oder erhalten diese vom Kostenträger der Reha-Leistung. Teilweise kann es jedoch vorkommen, dass wir von anderen Krankenhäusern, von niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Medizinischen Versorgungszentren (sog. MVZ) usw. Sie betreffende personenbezogene Daten erhalten. Diese werden bei uns im Sinne einer einheitlichen Dokumentation mit Ihren übrigen Daten zusammengeführt.
Wer hat Zugriff auf Ihre Daten?
Die an Ihrer Reha-Maßnahme beteiligten Personen haben im Rahmen eines Berechtigungskonzeptes Zugriff auf Ihre Daten, wozu etwa auch Ärzte anderer Abteilungen, Konsiliarärzte und auswärtige Labore zählen, die an einer fachübergreifenden Behandlung teilnehmen ebenso die Verwaltung unseres Hauses, die z.B. Abrechnung der Reha-Maßnahme vornimmt.
Ihre Daten werden von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet. Dieses Fachpersonal unterliegt entweder der ärztlichen Schweigepflicht oder wurde entsprechend verpflichtet und zum Datenschutz belehrt.
Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten wird gewährleistet.
Rechtgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten
Die Rehaklinik führt für die Reha-Maßnahme durch. Voraussetzung hierfür ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung von Rehabilitandendaten in der Rehaklinik ist aus Datenschutzgründen nur zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt oder Sie hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Insoweit gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, die uns eine Verarbeitung Ihrer Daten erlauben.
Genannt sei die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), insbesondere die Art. 6, 9 DS-GVO. Die DS-GVO gilt unmittelbar auch in Deutschland und regelt ausdrücklich, dass Daten von Rehabilitanden verarbeitet werden dürfen. Daneben finden sich Grundlagen im deutschen Recht in einer Vielzahl von Gesetzen, so etwa in dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), z.B. § 301 SGB V, im Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG), im Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG), §§ 31 ff., im Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetz (SächsPsychKG), §§ 8 b ff. sowie § 38 c, sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 630 a ff., die eine Verarbeitung Ihrer Daten erlauben. Daneben sind Verarbeitungen auch in den Fällen zulässig, in denen Sie uns Ihre Einwilligung gegeben haben.
Notwendigkeit der Angabe Ihrer Personalien
Die ordnungsgemäße administrative Abwicklung Ihrer Reha-Maßnahme bedingt die Aufnahme Ihrer Personalien.
Mögliche Empfänger Ihrer Daten und welche Daten werden übermittelt
Ihre Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen (Rechtsgrundlage oder Ihre Einwilligung liegt vor) erhoben und ggfls. an Dritte übermittelt. Als derartige Dritte kommen insbesondere in Betracht:
- Kostenträger Ihrer Reha-Maßnahme (z.B. Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, …)
- Medizinischer Dienst der Krankenkassen
- gesetzliche Krankenkassen
- behandelnde Hausärzte bzw. Fachärzte
- weiter-, nach- bzw. mitbehandelnde Ärzte bzw. Krankenhäuser sowie Konsiliarärzte und deren Personal sowie externe Labore
- Supervisoren
- andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder -behandlung
- externe Datenverarbeiter (sog. Auftragsverarbeiter)
- weitere Stellen (z.B. private Lebensversicherung)
Diese Stellen erhalten aber nur bestimmte Daten und nur im gesetzlich vorgeschriebenen bzw. im erforderlichen Umfang. Besonders bei externen Dienstleistern wird durch Verträge sichergestellt, dass das von uns selbst gewährleistete Datenschutzniveau auch von diesen Stellen eingehalten wird.
Eine Übermittlung an bestimmte, vor allem staatliche Stellen (z.B. Polizei, Gesundheitsamt bei meldepflichtigen Krankheiten) kann darüber hinaus aufgrund besonderer Rechtsvorschriften erlaubt oder vorgeschrieben sein.
Widerruf erteilter Einwilligungen
Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie uns gegenüber abgegeben haben, steht Ihnen das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diesen Widerruf können Sie schriftlich, per Mail, per Fax oder auch mündlich an uns richten. Einer Angabe von Gründen bedarf es nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.
Wahrnehmung berechtigter Interessen der Rehaklinik
Sofern wir zur Durchsetzung unserer Ansprüche gegen Sie selbst oder Ihrer Krankenkasse gezwungen sind, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da z.B. unsere gestellte Rechnung nicht beglichen wird, sind wir berechtigt, zu Zwecken der Rechtsverfolgung die dafür notwendigen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Behandlung zu offenbaren. Gleiches gilt, falls wir uns gegen von Ihnen gestellte Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder im Rahmen eines Strafprozesses verteidigen müssen, ebenso bei von Ihnen auf Dritte kraft Gesetz oder Abtretung übergegangenen Ansprüche gegen uns.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir sind nach § 630 f BGB verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen. Dieser Verpflichtung können wir in Form einer Papierakte oder einer elektronisch geführten Akte nachkommen. Diese Dokumentation wird auch nach Abschluss Ihrer Behandlung von uns verwahrt; auch dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Mit der Frage, wie lange diese Dokumente im Einzelnen aufzubewahren sind, beschäftigen sich eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen. Zu nennen sind hier z.B. die Röntgenverordnung (RöV), die Strahlenschutzverordnung (StrSchV), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Transfusionsgesetz (TFG) und viele mehr. Diese gesetzlichen Regelungen schreiben dabei unterschiedlich lange Aufbewahrungsfristen vor.
Daneben ist zu beachten, dass wir Behandlungsakten auch aus Gründen der geltenden Verjährungsfristen und aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahren lang aufbewahren. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche, Sie gegenüber der Rehaklinik geltend machen können, gemäß § 199 Abs. 2 BGB spätestens nach 30 Jahren verjähren. Ein Haftungsprozess könnte also erst Jahrzehnte nach Beendigung der Behandlung gegen uns anhängig gemacht werden. Würden wir mit einer solchen Schadensersatzforderung wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers konfrontiert und wären die entsprechenden Behandlungsunterlagen vernichtet, könnte dies für uns zu erheblichen prozessualen Nachteilen führen.
Insoweit werden Ihre Akten von uns 30 Jahre aufbewahrt. Wen die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, werden Ihre Daten datenschutzkonform durch uns vernichtet.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, usw.
Ihnen stehen sog. Betroffenenrechte zu, d.h. Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person uns gegenüber ausüben können. Sie ergeben sich aus DS-GVO uns zwar wie folgt:
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO: Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten.
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO: Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks zur Bearbeitung vervollständigt werden.
- Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Die ist insbesondere der Fall, wenn diese Daten zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO: Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken.
- Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, Art. 21 DS-GVO: Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitung, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgt.
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO: Sie können verlangen, eine Kopie der Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten.
Beschwerde bei einer Aussichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Unabhängig davon, dass es Ihnen auch freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus Art. 77 DS-GVO- Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen. In Sachsen ist dies:
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 12 00 16
01067 Dresden
Telefon: 0351/493-5401
Telefax: 0351/493-5490
Email: post@sdtb.sachsen.de
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
In diesem Informationsschreiben gelten zur besseren Lesbarkeit grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen männlichen, weiblichen sowie diversen Geschlechts..
Stand: 17.05.2023