Forensische Institutsambulanz (FIA)

Die Forensische Institutsambulanz Rodewisch (FIA) hat am 01.01.2017 ihre Tätigkeit aufgenommen und ist mit der forensischen Nachsorge von Probanden, deren Unterbringung gem. § 63 StGB zur Bewährung ausgesetzt oder erledigt wurde, betraut. Unsere FIA hat im März 2022 ihre eigenen Räumlichkeiten im 1.OG des Hauses B18 bezogen, zudem befindet sich noch ein weiteres Büro in der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Rodewisch.
Wir betreuen hauptsächlich Probanden unserer eigenen Klinik und sind dabei im Rahmen überwiegend aufsuchender Kontakte sachsenweit tätig. Die Nachsorge von Probanden aus anderen sächsischen Kliniken und/oder anderen Bundesländern, die nach der Entlassung ihren Wohnsitz in der hiesigen Region haben bzw. nehmen wollen, bieten wir ebenfalls an. Zur Sicherstellung einer reibungslosen Übernahme solcher Probanden bitten wir vorab um eine rechtzeitige Abstimmung zwischen den behandelnden Ärzten und der jeweiligen Leitung der FIA sowie um rechtzeitige Veranlassung erforderlicher Weisungsabänderungen bei dem für den Probanden zuständigen Gericht. Für die Übernahme eines Probanden aus anderen Bundesländern ist zudem eine vorherige Abklärung auf ministerieller Ebene zwecks Zusage einer Kostenübernahme zwingend erforderlich.
Kassenärztlich abrechenbare Leistungen werden von unserer FIA nicht erbracht.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Verankerung der Arbeit der Forensischen Institutsambulanzen findet sich im § 84 des Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (SächsPsychKHG):
„(1) Die Maßregelvollzugseinrichtungen richten Forensische Ambulanzen ein.
(2) Die Forensischen Ambulanzen haben das Ziel, die entlassenen Patientinnen und Patienten im Prozess ihrer weiteren Verselbständigung zu begleiten und zu unterstützen, krisenhafte Entwicklungen und Zuspitzungen frühzeitig zu erkennen sowie durch Einleitung geeigneter Maßnahmen und durch therapeutische Interventionen der Gefahr neuer Straftaten entgegenzuwirken.
Sie dienen der Stabilisierung erreichter Behandlungsfortschritte und einer erfolgreichen Eingliederung der Patientinnen und Patienten in die Gesellschaft.
In enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Maßregelvollzugseinrichtung nimmt dabei die fachlich zuständige Forensische Ambulanz bereits während des stationären Behandlungsprozesses, jedoch frühestens zu Beginn der Phase der Entlassungsvorbereitung, ihre Tätigkeit auf.
(3) Die Forensischen Ambulanzen haben folgende Aufgaben:
1. die Unterstützung der Maßregelvollzugseinrichtungen bei der psychiatrischen, psycho- oder soziotherapeutischen Behandlung, Betreuung und Überwachung der in den Maßregelvollzugseinrichtungen untergebrachten Patientinnen und Patienten während des Zeitraums der Entlassungsvorbereitung im stationären Bereich sowie der Patientinnen und Patienten, die sich für längere Zeit zur Vorbereitung der Entlassung außerhalb des stationären Bereichs aufhalten,
2. die psychiatrische, psycho- oder soziotherapeutische Behandlung, Betreuung und Überwachung von Patientinnen und Patienten nach ihrer Entlassung sowie
3. die psychiatrische, psycho- oder soziotherapeutische Betreuung, Behandlung und Überwachung von Patientinnen und Patienten, gegenüber denen das Gericht eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 61 Nummer 1 und 2 des Strafgesetzbuches angeordnet, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt oder denen es eine entsprechende Weisung nach § 67b in Verbindung mit § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 und Absatz 2 Satz 2 und 3 des Strafgesetzbuches erteilt hat.“
Definition, Rolle und Funktion
Die forensische Nachsorge ist eine ambulante Maßnahme zur Reduzierung des Rückfallrisikos von aus Maßregelvollzugskliniken nach §§ 63 und 64 StGB entlassener Patienten. Sie wird durch richterliche Weisungen nach § 68b StGB festgelegt und ausgestaltet (hier: Abstinenzweisung, Vorstellungsweisung, Therapieweisung) und findet, sofern angeordnet, im Anschluss an die stationäre Behandlungsphase statt. In der Regel erstreckt sich dabei die Nachsorge der Probanden über die gesamte Dauer der Führungsaufsicht und wird durch forensische Ambulanzen sichergestellt.
Der Forensischen Institutsambulanz kommt eine zentrale Bedeutung in der Rückfallprävention zu. Es gilt, die entlassenen Probanden im Prozess ihrer weiteren Verselbstständigung zu begleiten und zu unterstützen, krisenhafte Entwicklungen und Zuspitzungen frühzeitig zu erkennen und durch Einleitung geeigneter Maßnahmen sowie durch therapeutische Interventionen der Gefahr neuer Straftaten entgegenzuwirken.
Die FIA fungiert dabei als wichtigste Schnittstelle zwischen Maßregelvollzugseinrichtung und allen an der Nachsorge beteiligten Personen und Institutionen. Zu nennen wären hierbei in erster Linie Bewährungshilfe und Führungsaufsichtsstellen, aber auch Strafvollstreckungskammern, ISIS, Betreuer, nachsorgende Ärzte und PIAs sowie Leiter und Ansprechpartner in besonderen Wohnformen, Suchtberatungsstellen und WfbM…
Aufgaben und Maßnahmen
- Erstellen eines individuellen Nachsorgeplanes und Abschluss eines Behandlungsvertrages mit dem Probanden jeweils zu Beginn der Behandlung mit zeitnaher Adaptation bei entsprechender Notwendigkeit
- Durchführung regelmäßiger Gespräche mit dem Probanden im Rahmen aufsuchender Kontakte
- Erkennen und Eruieren personeller, psychischer, emotionaler, situativer und sozialer Veränderungen des Probanden mit entsprechender Bewertung von Risikosituationen und Einschätzung des Delinquenzrisikos
- Begleitung und Beratung der Probanden mit dem Ziel, den Therapieerfolg aus dem klinischen Setting fortzusetzen und zu stabilisieren
- Stärkung individueller Fähigkeiten, Kompetenzen und des Selbstwertgefühls der Probanden und Aufzeigen weiterführender Perspektiven
- Durchführung von Abstinenzkontrollen laut den gerichtlich vorgegebenen Weisungen
- Organisation von größeren Helferkonferenzen in regelmäßigen Abständen
- enge Zusammenarbeit mit allen an der Nachsorge beteiligten Personen und Institutionen
- …
Team und Ansprechpartner
Ärztliche Leitung der Forensischen Institutsambulanz:
Diese erfolgt anteilig durch die Chefärztin und den Oberarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Rodewisch. Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte zu den üblichen Geschäftszeiten an das Chefarztsekretariat.
Tel.: 03744 366-3921
Fachliche Leitung der Forensischen Institutsambulanz:
Frau Babett Szymczak
Diplom-Psychologin
Tel.: 03744 366-3900
Weitere Mitarbeiter:
Herr Thorsten Penz
Diplom-Sozialpädagoge
Tel.: 03744 366-3945
Herr Thomas Bausdorf
Pflegedienstmitarbeiter
Tel.: 03744 366-3943