Sucht- und Sozialtherapiestation (A15)
Anmeldung für Patienten
Tel.: 03744/366-4710 oder -4701
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Sucht- und Sozialtherapiestation für Jugendliche A15
Tel.: 03744 366-6401
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Station A15 - Station für Jugendliche mit Schwerpunkt Suchterkrankungen und Sozialverhaltensstörungen (mit geschütztem Bereich)
Die Station A15 verfügt über insgesamt 13 Betten, die sich in einen sozial- und einen suchttherapeutischen Bereich untergliedern. Die jeweilige Behandlungsdauer wird individuell festgelegt.
Wir nehmen auf:
- Jugendliche bis 18 Jahre mit problematischen Substanzkonsum oder bekannter Suchtmittelabhängigkeit und bei bestehendem Verdacht
- Entgiftung vor Langzeittherapie
- zur Diagnostik auf problematischen Substanzkonsum
- Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen und Suchtproblematik zum Zeitpunkt der Aufnahme ("Doppeldiagnosen")
- Patienten mit allen kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbilder (z.B. AD(H)S, Störungen des Sozialverhaltens, Affektive Störungen, Angststörungen, schizotype und wahnhafte Störungen).
- familienrichterlich genehmigte Unterbringung nach § 1631b BGB von Patienten mit primärer Drogenproblematik
Anmeldung zur stationären Behandlung:
- Einweisungen über unsere Institutsambulanz und durch niedergelassene Vertragsärzte (Hausärzte, Kinderärzte u.a.)
- über ambulante Psychotherapeuten
- durch stationäre Einrichtungen
- durch Eltern, Angehörige, Jugendämter oder Heime
- Kriseninterventionen in der Regel sofort möglich
Aufnahmemodus:
- tägliche Aufnahme möglich
- ambulantes Vorgespräch erforderlich
- telefonische Bestätigung 7.00 Uhr am Aufnahmetag erwünscht
- Kriseninterventionen in der Regel sofort möglich
Der qualifizierte Entzug umfasst 2 Phasen:
1. Phase: Aufnahme
- Besonderheiten bei der Aufnahme, in den Außenkontakten und der Freizeitgestaltung
- ein fest strukturiertes Regelwerk als therapeutischer Rahmen (Stationsordnung, Tagesplan)
- bei Bedarf medikamentengestützte Entgiftung
- Einzel- und Gruppentherapien
- einen festen, individuellen Behandlungs-plan und ein Bezugsbetreuer
- Einbeziehung der nächsten Angehörigen in die Behandlung, insbesondere durch psychoedukative Angebote
- Ermutigung und Befähigung zu realistischer Perspektivgestaltung
2. Phase: Therapie
- Unterstützung bei der Beantragung einer Langzeittherapie bzw. bei Planung weiterer Maßnahmen der stationären Jugendhilfe
- Es besteht die Möglichkeit einer Fortsetzung der Therapie über die Entzugsbehandlung hinaus.
Die jugendpsychiatrische Behandlung umfasst:
- eingehende Diagnostik der bestehenden Störungen
- ein fest strukturiertes Regelwerk als therapeutischer Rahmen (Stationsordnung, Tagesplan)
- Einzel- und Gruppentherapien
- einen festen, individuellen Behandlungs-plan und das Bezugsbetreuersystem
- Einbeziehung der nächsten Angehörigen und der verfügbaren Helfersysteme (JA, AA, Ausbildung u.a.) in die Behandlung
- Ermutigung und Befähigung zu realistischer Perspektivgestaltung
- medikamentöse Behandlung bei Notwendigkeit
Angehörigen- und Netzwerkarbeit:
Für den angestrebten Behandlungserfolg wird einer durchgängig engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Angehörigen, Mitarbeitern der Jugendämter, Betreuern aus Heimen und andere soziale Einrichtungen größte Bedeutung beigemessen.
Telefonate
4x wöchentlich von 19.30 - 21.00 Uhr können Sie Ihr Kind anrufen
Therapeutische Belastungserprobung
- erstmals ist eine therapeutische Belastungserprobung zu Hause oder im Heim am 3. Wochenende nach der Aufnahme möglich
- es beginnt mit einem Tagesurlaub; Samstag oder Sonntag von 08.00 - 20.00 Uhr
- danach kann Wochenendurlaub von Samstag 08.00 Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr beantragt werden
- die Abholzeiten sollten mit Personal vereinbart werden
Für weitere Informationen (mitzubringende Dinge, Impfausweis, Taschengeld oder Besuchszeiten) bieten wir vorab eine Stationsbesichtigung an.