Sucht- und Sozialtherapiestation (A15)

Bild Therapieraum mit Sportgeräten und Sprossenwand.

Station A15 - Station für Jugendliche mit Schwerpunkt Suchterkrankungen und Sozialverhaltensstörungen (mit geschütztem Bereich)

Die Station A15 verfügt über insgesamt 13 Betten, die sich in einen sozial- und einen suchttherapeutischen Bereich untergliedern. Die jeweilige Behandlungsdauer wird individuell festgelegt. 

Wir nehmen auf:

  • Jugendliche bis 18 Jahre mit problematischen Substanzkonsum oder bekannter Suchtmittelabhängigkeit und bei bestehendem Verdacht
  • Entgiftung vor Langzeittherapie
  • zur Diagnostik auf problematischen Substanzkonsum
  • Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen und Suchtproblematik zum Zeitpunkt der Aufnahme ("Doppeldiagnosen")
  • Patienten mit allen kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbilder (z.B. AD(H)S, Störungen des Sozialverhaltens, Affektive Störungen, Angststörungen, schizotype und wahnhafte Störungen).
  • familienrichterlich genehmigte Unterbringung nach § 1631b BGB von Patienten mit primärer Drogenproblematik

Anmeldung zur stationären Behandlung:

  • Einweisungen über unsere Institutsambulanz und durch niedergelassene Vertragsärzte (Hausärzte, Kinderärzte u.a.)
  • über ambulante Psychotherapeuten
  • durch stationäre Einrichtungen
  • durch Eltern, Angehörige, Jugendämter oder Heime
  • Kriseninterventionen in der Regel sofort möglich

Aufnahmemodus:

  • tägliche Aufnahme möglich
  • ambulantes Vorgespräch erforderlich
  • telefonische Bestätigung 7.00 Uhr am Aufnahmetag erwünscht
  • Kriseninterventionen in der Regel sofort möglich

Der qualifizierte Entzug umfasst 2 Phasen:

1. Phase: Aufnahme

  • Besonderheiten bei der Aufnahme, in den Außenkontakten und der Freizeitgestaltung
  • ein fest strukturiertes Regelwerk als therapeutischer Rahmen (Stationsordnung, Tagesplan)
  • bei Bedarf medikamentengestützte Entgiftung
  • Einzel- und Gruppentherapien
  • einen festen, individuellen Behandlungs-plan und ein Bezugsbetreuer
  • Einbeziehung der nächsten Angehörigen in die Behandlung, insbesondere durch psychoedukative Angebote
  • Ermutigung und Befähigung zu realistischer Perspektivgestaltung

2. Phase: Therapie

  • Unterstützung bei der Beantragung einer Langzeittherapie bzw. bei Planung weiterer Maßnahmen der stationären Jugendhilfe
  • Es besteht die Möglichkeit einer Fortsetzung der Therapie über die Entzugsbehandlung hinaus.

Therapieangebote:

  • Psychotherapeutische Einzel- und Gruppentherapie
  • Ergo-, Kunst-, Musiktherapie
  • Sport- u. Bewegungstherapie
  • Reiten u. Hippotherapie
  • Entspannungstherapie
  • Freizeitpädagogik
  • Kognitives Training
  • Klinikschule

Die jugendpsychiatrische Behandlung umfasst:

  • eingehende Diagnostik der bestehenden Störungen
  • ein fest strukturiertes Regelwerk als therapeutischer Rahmen (Stationsordnung, Tagesplan)
  • Einzel- und Gruppentherapien
  • einen festen, individuellen Behandlungs-plan und das Bezugsbetreuersystem
  • Einbeziehung der nächsten Angehörigen und der verfügbaren Helfersysteme (JA, AA, Ausbildung u.a.) in die Behandlung
  • Ermutigung und Befähigung zu realistischer Perspektivgestaltung
  • medikamentöse Behandlung bei Notwendigkeit

Behandlungsziele:

Generell ist die Entwicklung realistischer Perspektiven zum Erreichen eines drogenfreien Lebens mittelfristiges Therapieziel.

  • Beseitigung körperlicher und sozialer Folgen der Suchterkrankung
  • Erarbeitung einer Krankheitseinsicht und Erkennen der Selbstverantwortung
  • Entwicklung einer Motivation zur Drogenabstinenz
  • Abstinenzstabilisation
  • Förderung sozialer Kompetenzen

Angehörigen- und Netzwerkarbeit:

Für den angestrebten Behandlungserfolg  wird einer durchgängig engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Angehörigen, Mitarbeitern der Jugendämter, Betreuern aus Heimen und andere soziale Einrichtungen größte Bedeutung beigemessen.   

Zum multiprofessionellen Team gehören:

Arzt, Psychologinnen, Sozialarbeiterin, MitarbeiterInnen im Pflege- und Erziehungsdienst, Lehrer, Arbeitstherapeut, Bewegungstherapeuten, Kunst- und Ergotherapeuten

Zur Aufnahme sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Krankenhauseinweisungsschein vom Hausarzt/behandelnden Arzt
  • Krankenkassenchipkarte und Impfausweis Ihres Kindes
  • Zeugniskopien (alle Schuljahre) / Schulbeurteilungen / Beurteilungen von Kindereinrichtungen oder Ausbildungsstätten
  • evtl. Betreuerausweis, Medikamentenpass, Allergiepass

Es werden an persönlichen Sachen benötigt:

  • 40,- Euro Taschengeld(Kultur- und Hygienegeld sind mit inbegriffen)
  • ausreichend Unter- und Oberbekleidung, einschl. wetterfester Kleidung
  • Nachtwäsche
  • Hausschuhe, Straßenschuhe zum Wechseln
  • Hygieneartikel (außer Handtücher und Waschlappen)
  • Sportsachen, einschließlich Turnschuhe mit abriebfesten Sohlen)
  • Alle notwendigen Schulsachen für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und einschließlich Schreibsachen und Blöcke
  • B.B. Briefpapier und Briefmarken
    Besuchsregelung
  • Samstag und Sonntag von 14.00 - 17.00 Uhr, in Absprache mit dem Personal, auch an einem anderen Tag möglich; es kann der Besucherraum genutzt werden sowie die Cafeteria der Einrichtung; Spaziergänge sollten nur im Umkreis von Rodewisch stattfinden
  • Bitte keine Süßigkeiten oder andere Lebensmittel mitbringen
  • Alle Besuche und Beurlaubungen müssen vom Patienten zur Visite beantragt und telefonisch mit Personal abgesprochen werden

Telefonate

4x wöchentlich von 19.30 - 21.00 Uhr können Sie Ihr Kind anrufen

Therapeutische Belastungserprobung

  • erstmals ist eine therapeutische Belastungserprobung  zu Hause oder im Heim am 3. Wochenende nach der Aufnahme möglich
  • es beginnt mit einem Tagesurlaub; Samstag oder Sonntag von 08.00 - 20.00 Uhr
  • danach kann Wochenendurlaub von Samstag 08.00 Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr beantragt werden
  • die Abholzeiten sollten mit Personal vereinbart werden

Wissenswertes

  • Während der stationären Behandlung gilt ein generelles Alkohol-, Nikotin- und Drogenverbot
  • Kontakteinschränkungen können die Eltern bzw. Erzieher/Betreuer festlegen
  • Telefonate sind nur zur Familie/Heim gestattet
  • Briefe können jederzeit empfangen oder geschrieben werden, ankommende Briefe werden im Beisein des Personals geöffnet und entfaltet
  • Einkäufe werden von den Jugendlichen einmal pro Woche ab Ausgangsstufe 2 mit Personalbegleitung erledigt
  • Das Mitbringen von Radios, Ton- und Bildträgern und Handys ist nicht gestattet
  • Das Tragen von Drogen- oder Alkoholwerbung sowie verfassungsfeindlicher Zeichen oder rechtsradikaler Symbole ist nicht gestattet