Stationsäquivalente Behandlung (StäB)

Bild von den Händen zweier Personen: Eine Ärztin hält die Hand einer Patientin

Seit Anfang 2024 steht in unserer Klinik neben der Aufnahme auf einer der akut psychiatrischen Stationen auch die Möglichkeit einer Stationsäquivalenten Behandlung (StäB) zur Verfügung.

Eine Stationsäquivalente Behandlung ermöglicht, Patientinnen und Patienten akut aufzunehmen und die Behandlung nicht stationär in der Klinik durchzuführen, sondern zu Hause in der eigenen Wohnung. Dabei können alle Behandlungs- und Diagnoseverfahren, analog zu einem stationären Aufenthalt, durchgeführt werden. Unser multiprofessionelles Team besteht aus Fachärzten, Pflegefachpersonal, Sozialarbeitern, Psychologen und Ergotherapeuten. Somit können wir eine ganzheitliche und individuelle Betreuung des Patienten gewährleisten.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • täglicher Besuch des Patienten durch einen StäB-Mitarbeiter (meist aus dem Pflegeteam)
  • einmal wöchentlich eine fachärztliche Visite vor Ort in der Wohnung des Patienten
  • mindestens einmal pro Woche der Kontakt durch einen unserer Spezialtherapeuten (Sozialdienst, Psychologen oder Ergotherapeuten)
  • einmal pro Woche eine Fallbesprechung im multiprofessionellen Team

Alle Verordnungen, wie zum Beispiel Medikamente, werden von unserer Klinik übernommen und durchgeführt.

Voraussetzungen

  • Der Patient hat eine diagnostizierte psychiatrische Erkrankung oder einen Verdacht auf eine psychiatrische Erkrankung.
  • Diese Erkrankung oder die auftretenden Symptome sollten akut sein.
  • Es muss somit ein Grund für die Einweisung in ein akut psychiatrisches Krankenhaus vorliegen.
  • Beim Patienten liegen persönliche Faktoren (zum Beispiel Familie, Beruf, Haustiere, etc.) vor, die eine stationäre Aufnahme verhindern oder die stationäre Aufnahme würde den gesundheitlichen Zustand verschlechtern. (zum Beispiel Verlust des persönlichen Umfelds)
  • Der Patient, der Betreuer (wenn vorhanden) und alle erwachsenen Personen über 18 Jahren, die im Haushalt des Patienten leben, müssen der Behandlung zustimmen.
  • Es darf keine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, Bewohner einer Wohnstätte in unserer Behandlung aufzunehmen. Hierfür ist zusätzlich die Zustimmung durch die Heimleitung notwendig.

Einweisung

Ob eine psychiatrische Behandlung bei den Patienten zu Hause möglich ist, entscheiden Mitarbeiter unseres StäB-Teams vor Ort im direkten Gespräch mit den Betroffenen und Angehörigen, ggf. nach vorherigem telefonischen Kontakt.

Wer darf zur StäB Behandlung anregen?

  • Hausärzte
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychiatrische Institutsambulanzen

Ein Einweisungsschein ist erforderlich.

Ansprechpartner/-in:

Fr. MUDr. Kristina Süttö
Oberärztin StäB
FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie
Tel.: 03744/366-4801

Hr. Philipp Schmalfuß
Stationsleitung StäB
Fachpfleger für Psychiatrie
Tel.: 03744/366-7141

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Besuchszeiten:

Wochenende und Feiertag: 13.00 - 18.00 Uhr